Gemeindevertreter verhindern Gründung der Wasser-Genossenschaft (WGE 08.11.2001)
Fraktionsvorsitzende der Parteien verhindern die Gründung der Wassergenossenschaft Ellerhoop.
Nachdem es bereits am 4. März 2001 einen zweiten Bürgerentscheid gegen eine zentrale Wasserversorgung in Ellerhoop gab, beschloss der Gemeinderat am 20. September 2001, also immerhin ein halbes Jahr später, das Wasserwerk Thiensener Weg an eine zu gründende Wassergenossenschaft zu übergeben.
Nach diesem Gemeinderatsbeschluss hatte die Gründungsinitiative mehrere Male Aktivitäten von Seiten der Gemeinde angemahnt, aber keine Antworten erhalten. Der Wassergenossenschaft i.G. war seit einer öffentlichen Sitzung des Finanzausschusses bekannt, dass die Gemeinde aus dem Wasserwerk einen Überschuss von 102.000 DM zuzüglich
100.000 DM Zinsen erwirtschaftet und für allgemeine Aufgaben in der Gemeinde zweckentfremdet hatte. Es gab mündliche Zusicherungen, dass zumindest die 102.000 DM wieder den Wasserbeziehern zukommen sollten und das Kleinwasserwerk inklusive Rohrleitungsnetz für einen symbolischen Preis von 1 Mark den Eigentümer wechseln sollte.
Auf Grundlage dieser Zusagen wurde von der Genossenschaftsinitiative eine Finanzplanung erstellt, die vom Genossenschaftsverband geprüft wurde. Ebenso war sie Grundlage für Kreditzusagen mehrerer Banken.
Am 06.11.2001, also zwei Tage vor der anberaumten Gründungsversammlung, fand dann endlich im Amt Rantzau eine Besprechung der Fraktionsvorsitzenden aller Ellerhooper Parteien, einem Mitglied des Finanzausschusses, des Bürgermeisters von Ellerhoop und Vertretern des Amtes Rantzau statt. Ziel dieser Besprechung war es, einen Vorschlag für einen Vertrag zwischen der Gemeinde und der Wassergenossenschaft Ellerhoop i.G. zu erarbeiten.
Die Repräsentanten aus Ellerhoop schätzten bei dieser Veranstaltung den Wert des Leitungsnetzes auf 322.000 DM und beschlossen diesen fiktiven Wert mit den 202.000 DM zu verrechnen, die eigentlich den Anliegern des Wasserwerks zustehen.
Das heisst im Klartext:
Die Gemeinde will uns ein 20 Jahre altes Leitungsnetz erneut verkaufen, das längst abgeschrieben ist, und das wir durch unsere Anschlussgebühren überhaupt erst finanziert haben. Selbst wenn dies rein rechtlich möglich sein sollte, stellen wir als Bürger dieser Gemeinde die Frage nach der Anständigkeit eines solchen Ansinnens. Durch die einseitige Veränderung der Planungsgrundlagen durch einige Gemeindevertreter einen
Tag vor der Gründungsversammlung sind alle Gründungsvorlagen null und nichtig gemacht worden. Unter diesen geänderten Bedingungen und mit der Erkenntnis, dass mündliche Zusagen in unserer Gemeinde offensichtlich nichts mehr gelten, empfehlen die Mitglieder der Gründungsinitiative, die Gründung der Wassergenossenschaft zu diesem Zeitpunkt nicht durchzuführen.
Anmerkung:
An dieser Stelle weisen wir darauf hin, dass unsere Umfragezahlen bzgl. der möglichen Anzahl der Mitglieder einer Wassergenossenschaft vom Bau- und Planungsausschuss angezweifelt wurden und eine eigene schriftliche Umfrage von der Gemeinde beim Amt Rantzau in Auftrag gegeben wurde. Beide Umfragen waren fast identisch. Sollte hier Zeitverzögerung bereits eingeplant worden sein?
Die Gründungsinitiative:
Susanne von Soden, Dr. Peter Kohl, Hermann Ritter, Hans-Joachim Santen, Hans-Günter Schurwin, Ludwig Wieprecht