Bestimmungen und Geschäftszeit

Die Geschäfte der Wasser-Genossenschaft Ellerhoop eG (WGE) werden ausschließlich von ehrenamtlich tätigen Mitgliedern geführt, die für ihre Tätigkeit keinerlei Bezahlung erhalten. Die WGE hat keine Geschäftsräume und keine festen Geschäftszeiten. Anträge auf Wasserversorgung werden formlos an die WGE gerichtet. Auskünfte gibt es, soweit möglich, auch telefonisch oder per Mail.

Persönliche Gesprächstermine sind unbedingt telefonisch oder per Mail zu vereinbaren!


Die wichtigsten Informationen finden Sie in den hier zur Verfügung stehenden Bestimmungen:

 

Es können ausschließlich Ellerhooper Bürger an das Trinkwassernetz angeschlossen werden, sofern die Hauptwasserleitung in der Nähe des zu versorgenden Grundstücks geführt wird. Die Kosten richten sich nach den tatsächlichen Herstellungskosten, die ohne Aufschläge oder versteckte Gebühren eins zu eins an den Kunden weitergegeben werden. Unsere aktuellen Preise finden Sie hier.


Wussten Sie,

  • dass Wasserzähler geeicht sein müssen?
  • dass pro ungeeichtem Gerät bis zu 300 € Bußgeld fällig sind?
  • dass wir nach dem Eichgesetz verpflichtet sind, alle 6 Jahre die Wasserzähler bzw. Zählerpatronen unserer Kunden auszutauschen?

 

Zuständiger Prüfungsverband nach § 54 GenG ist der Genossenschaftsverband – Verband der Regionen, erreichbar unter www.genossenschaftsverband.de.