Gartenwasserzähler
Mit Übernahme des Abwassernetzes durch den azv Südholstein vor einigen Jahren, wären auf Sie weitere Kosten durch die Ablesung der Gartenwasserzähler bzw. den Austausch derselben zugekommen. Durch eine individuelle Vereinbarung der WGE mit dem azv erhalten wir Ihnen eine maximale Flexibilität.
Was bedeutet das für Sie im Einzelnen?
Gartenwasserzähler müssen – genau wie die Hauptwasserzähler – nach 6 Jahren gewechselt werden, wenn der Eichzeitraum ausläuft. Dieses können Sie selbst erledigen, indem Sie sich z.B. im Baumarkt einen handelsüblichen, geeichten Wasserzähler kaufen und diesen selbst einbauen. Sie müssen uns dann nur das Datum des Zählerwechsels, die Zählernummer und den Zählerstand zum Start mitteilen. Um alles Weitere kümmern wir uns dann. Einen entsprechenden Meldezettel für den Neuanschluss finden Sie hier:
Download Meldezettel für Zählereinbau oder-wechsel
Wenn Sie den Zählerwechsel nicht selbst vornehmen möchten, können Sie das gerne durch eine Sanitärfirma vornehmen lassen und uns die Zählerdaten melden.
Den jährlichen Gartenwasserverbrauch melden Sie am Jahresende mit dem Trinkwasserverbrauch. Hierfür erhalten Sie schriftlich von uns eine Aufforderung. Den Zählerstand können Sie uns dann z.B. auch online über unsere Webseite übermitteln.