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– – – Aktualisierung vom 02.06.2020 – – –

An alle Wasserabnehmer der Wasser-Genossenschaft Ellerhoop!

Es gilt ab sofort ein vorsorgliches Abkochgebot sowie eine Nutzungseinschränkung zur Säuglingsernährung!

Abkochgebot was ist erlaubt

 

 

 

Bei einer Untersuchung des Trinkwasser im Kindergarten am 22.05.2020 wurden intestinale Enterokokken gefunden. Für den Kindergarten und die Schule wurde daher bereits am 27.05.2020 ein Abkochgebot ausgesprochen. Der Werksausgang und Proben in anderen Bereichen des Versorgungsnetzes wiesen keine intestinalen Enterokokken an diesem Tag auf. Leider wurden bei der Untersuchung des Versorgungsnetzes am 27.05.2020 im Bereich Grotkamp ebenfalls intestinale Enterokokken vorgefunden. Daher wird das Abkochgebot auf alle Haushalte, die an das Wasserwerk Ellerhoop angeschlossen sind, ausgeweitet.

Intestinale Enterokokken können bei immungeschwächten Personen zu Durchfall führen.

Wir arbeiten intensiv an einer Lösung. Brunnen 2 ist seit dem 19.5. vom Netz und wird mit voller Leistung rund um die Uhr gespült. Ebenso wird auch das Leitungsnetz täglich gespült.

Diese Außerbetriebnahme des Förderbrunnens hat zur Folge, dass der Mangangehalt im Trinkwasser ansteigt. Der Grenzwert gemäß Trinkwasserverordnung von 0,05 mg/L wird nicht mehr eingehalten. Der gemessene Wert vom 27.05.2020 liegt bei 0,32 mg/L und vom 29.05.2020 bei 0,54 mg/L. Dies bedeutet, dass das Trinkwasser nicht zur Zubereitung von Säuglingsnahrung verwendet werden darf.

Daher sind in enger Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt vorsorglich die folgenden Maßnahmen notwendig:

  • Das Wasser darf nicht zur Zubereitung von Säuglingsnahrung benutzt werden.
  • Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht. Lassen Sie dazu das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
  • Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser. Alternativ können Sie für diese Zwecke auch Stilles Wasser aus dem Handel benutzen.
  • Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.

Wir fordern Sie auf, unbedingt diese Anweisungen des Gesundheitsamtes zu befolgen. Es handelt sich hierbei um eine vorsorgliche Maßnahme, die Ihrer Sicherheit dient.

Selbstverständlich informieren wir Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist. Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.

Falls Sie Fragen an uns haben, rufen Sie uns bitte unter 04120 – 68 69 053 an, wir rufen umgehend zurück.

Bei Fragen zur gesundheitlichen Relevanz wenden Sie sich an den Kreis Pinneberg, Fachdienst Umwelt, Team Gesundheitlicher Umweltschutz, 04121 – 4502 – 2294

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihre Wasser-Genossenschaft Ellerhoop

– – – Angehängt finden Sie alle Prüfberichte zur aktuelle Lage mit Stand 29.05.2020 – – –

Am 4.5. wurde eine Zustandskontrolle am Brunnen 2 (hinter dem Denkmal) durchgeführt. Nach 3 keimfreien Proben wurde der Brunnen am 13.5. wieder dem Netz zugeschaltet. Aufgrund von weiteren Nachkontrollen, in denen Keime aufgefunden wurden, haben wir dem Brunnen am 18.5. vom Netz genommen und spülen ihn seit dem 19.5.2020. Bei Netzkontrollen wurden anschließend Keime gefunden und bestätigt. Die aktuellen Probenergebnisse vom 29.5. und weitere Erläuterungen zum Abkochgebot finden Sie anbei.

– – – Den Verlauf der Maßnahmen aus 2019 finden Sie hier – – –