Abkochgebot, Stand 02.11.2019
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Aktualisierung vom 02.11.2019
Sehr geehrte Anschlussnehmer,
zurzeit gilt weiterhin das Abkochgebot, es gibt dazu leider noch keine Änderung zu berichten.
Die aufgefundenen Undichtigkeiten am Brunnenkopf 1 (direkt neben unserem Klein-Wasserwerk) wurden am 20.10. hilfsweise behoben.
Der vorgegebene Probenplan vom Fachdienst Umwelt sieht zurzeit pro Woche 5 Beprobungen des Wasserwerks (Mo-Fr) und 2 Proben für das Leitungsnetz vor. Vom 22.-30.10. wurde daher 7 mal das Wasserwerk und 3 mal das Leitungsnetz beprobt. Alle Probenergebnisse waren keimfrei.
Seit dem 23.10. (Mittwochabend) wird nur Brunnen 2 zur Wasserlieferung genutzt. Die Reparatur des Brunnenkopfs im Brunnen 1 beginnt nächsten Montag (4.11). Wir gehen von 5-8 Werktagen
Reparaturdauer aus und erwarten, damit die Ursache der Verkeimung zu beheben.
Am 5.11. treffen wir uns mit dem Kreis Pinneberg, Fachdienst Umwelt, und besprechen die nächsten Schritte.
Nach Abschluss der Reparatur werden wir Sie über deren Ergebnis und die weitere Vorgehensweise bzgl. des Abkochgebots informieren.
Es gilt weiterhin:
Bei Fragen zur gesundheitlichen Relevanz wenden Sie oder Ihr behandelnder Arzt sich bitte an den Kreis Pinneberg, Fachdienst Umwelt, Team Gesundheitlicher Umweltschutz, 04121 / 4502 – 2294
Falls Sie noch weitere Fragen an uns haben, dann rufen Sie uns bitte unter 04120 – 68 69 053 an. Wir rufen schnellstmöglich zurück.
Wir möchten Sie auch gerne schnell informieren können. Daher:
Bitte geben Sie uns Ihre E-Mail-Adresse! Machen Sie dies schnell und einfach über diesen Link. Vielen Dank.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Ihre Wasser-Genossenschaft Ellerhoop
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