Abkochgebot, Stand 19.10.2019
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Aktualisierung vom 19.10.2019
Sehr geehrte Anschlussnehmer,
zurzeit gilt weiterhin das Abkochgebot, es gibt leider noch keine Änderung zu berichten.
Das Trinkwasser in unserem Versorgungsnetz weist noch bakterielle Verunreinigungen auf. Leider konnte die Ursache für die Verkeimung bisher nicht eindeutig identifiziert werden. Die Verkeimung befindet sich nach wie vor auf einem sehr niedrigen Niveau. Daher wird im Moment weiterhin gespült und werktäglich der Werksausgang sowie zweimal wöchentlich das Netz beprobt. Anhand der Auswertungen soll die Ursache weiter eingegrenzt werden.
Da aber eine abschließende Differenzierung der Keime nicht möglich ist und um jedes Risiko auszuschließen, werden als Vorsichtsmaßnahmen weiterhin ein Abkochgebot ausgesprochen sowie entsprechende Maßnahmen für Menschen mit Vorerkrankungen empfohlen. Dies wird voraussichtlich auch noch länger anhalten.
Befolgen Sie daher unbedingt weiterhin die vorsorglichen Anweisungen des Gesundheitsamtes:
• Trinken Sie das Leitungswasser nur abgekocht.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden nur abgekochtes Wasser.
• Lassen Sie dazu das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Das geht am einfachsten mit einem Wasserkocher.
• Immunsupprimierte Patienten sollten sich vor Nutzung des Wassers zur Körperhygiene von Ihrem behandelnden Arzt beraten lassen.
Bei Fragen zur gesundheitlichen Relevanz wenden Sie oder Ihr behandelnder Arzt sich bitte an den Kreis Pinneberg, Fachdienst Umwelt, Team Gesundheitlicher Umweltschutz, 04121 / 4502 – 2294.
Wir sind weiterhin mit Hochdruck damit beschäftigt, die Ursache zu finden und zu beseitigen.
Erst wenn durchgehend Keimfreiheit in allen Netzsegmenten über mehrere Tage hinweg gemessen wurde, können wir das Abkochgebot aufheben. Es gibt keine Möglichkeit vorherzusagen, wann dieser Zeitpunkt erreicht ist. Wir werden Sie umgehend informieren, sobald wir dies erreicht haben.
Dies geht noch schneller, wenn wir Sie auch über E-Mail erreichen können. Daher:
Bitte geben Sie uns Ihre E-Mail-Adresse! Machen Sie dies schnell und einfach über diesen Link. Vielen Dank.
Uns haben auch noch weitere Fragen erreicht, die sicherlich für viele von Interesse sind und die wir daher im Folgenden beantworten möchten:
Welche genauen Maßnahmen haben sie bisher eingeleitet und durchgeführt?
• Anfangs-Inspektion des Wasserwerks inkl. der Aufbereitungsanlage und der Brunnen auf mögliche Keimquellen, mit Unterstützung durch den Fachdienst Umwelt (Kreis Pinneberg), Fa. Ivers (Brunnenbau/Aufbereitung), und Fa. Gaffke. Ferner haben wir einen Hydrogeologen zur tiefergehenden Untersuchung aller Anlagen hinzugezogen.
• Systematische Beprobung von Wasserwerk und Leitungsnetz am Ende der Hauptleitungsstränge (Alter Schulweg, Grotkamp, Arboretum), und an wichtigen Zwischenstationen (Turnhalle, Kindergarten) zur Eingrenzung der Verkeimung.
• Werktägliches Spülen aller og. Hauptleitungsstränge zur Keimentfernung.
• Einbau von zusätzlichen Probenahme-Hähnen im Wasserwerk und Einzel-Beprobung von Komponenten und Brunnen.
Wir möchten auch noch einmal darauf hinweisen, dass von einer Probennahme bis zum Ergebnis 3-5 Arbeitstage vergehen. Manche Untersuchungen können erst durchgeführt werden, wenn das Ergebnis einer vorherigen Maßnahme vorliegt. Daraus ergibt sich leider ein großer Zeitbedarf, um sukzessive die oben genannten Maßnahmen abzuarbeiten, ohne dass wir Ihnen schnell große Fortschritte berichten können.
Um welche Keime handelt es sich genau?
Es handelt sich um coliforme Bakterien – damit wird ein breites Spektrum von Bakteriengattungen und -arten zusammengefasst, die der Familie der Enterobacteriaceae zugehören. Diese können Indikatoren für Verunreinigungen sein wie z.B. durch den Eintritt von Oberflächenwasser oder für Mobilisierung von im Netz vorhandenen Ablagerungen. Bisher war eine abschließende Differenzierung und genaue Artbestimmung nicht möglich.
Was ist mit den mir entstandenen Kosten, werden die erstattet?
Nach den online verfügbaren Angaben kostet ein Liter heißes Wasser etwa zwei Cent. Die Bearbeitungskosten einer Erstattung wären weit höher als die Ihnen entstandenen Kosten. Die Gebühren und der Wasserpreis der WGE sind in weitem Umkreis mit am günstigsten, da wir auf Selbstkostenbasis arbeiten. Eine Erstattung ist daher wirtschaftlich nicht sinnvoll, und auch rechtlich nicht vorgesehen.
Falls Sie noch weitere Fragen haben, dann rufen Sie uns bitte unter 04120 – 68 69 053 an. Wir rufen schnellstmöglich zurück.
Ferner bieten wir Ihnen die Möglichkeit, uns persönlich Fragen zu stellen. Dazu können Sie uns am nächsten Samstag, den 26.10. von 16-17 Uhr im Multifunktionszentrum treffen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Ihre Wassergenossenschaft Ellerhoop
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