Abkochgebot, Stand 26.10.2019
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Aktualisierung vom 26.10.2019
Sehr geehrte Anschlussnehmer,
zurzeit gilt weiterhin das Abkochgebot, es gibt leider noch keine Änderung zu berichten.
Wir haben inzwischen defekte Dichtungen am Brunnenkopf in dem (älteren) Brunnen direkt neben unserem Klein-Wasserwerk gefunden. Diese könnten die Ursache der Verkeimung sein, und sollten in den nächsten 2-3 Wochen repariert werden können. Wir prüfen gerade die Verfügbarkeit und Kosten von verschiedenen Brunnenbauern.
Da sich das Wasser unserer beiden Brunnen durch den wechseltäglichen Aufbereitungsbetrieb regelmäßig vermischt, prüfen wir auch zurzeit, ob mit dem anderen Brunnen hinter dem Denkmal im Einzelbetrieb keimfreies Wasser geliefert werden kann.
Ende der kommenden Woche erwarten wir dazu Klarheit und werden Sie dann über die nächsten Schritte informieren.
Zu den Anweisungen des Gesundheitsamtes haben uns noch weitere Fragen erreicht, sehen Sie bitte im Folgenden die Antworten vom Fachdienst Umwelt:
Reicht das Erhitzen in einer Kaffeemaschine aus, oder soll nur extra abgekochtes Wasser in die Kaffeemaschine gegeben werden?
Während der Dauer des Abkochgebotes ist eine Verwendung nur zur Herstellung von Heißgetränken möglich, wenn eine Erhitzung auf 82°C gewährleistet ist.
In der Regel erhitzen alle Kaffeemaschinen auf ca. 90°C. Zur Sicherheit prüfen Sie dazu bitte auch noch die Bedienungsanleitungen bzw. fragen direkt bei Ihrem Lieferanten/Hersteller nach.
Falls in einem Haus ein Aktivkohlefilter hinter der Wasseruhr installiert ist, muss dann das Wasser noch abgekocht werden?
Selbstverständlich. Aktivkohle entfernt keine Keime und neigt gerade aufgrund ihrer organischen Substanz selbst zur Verkeimung.
Muss die Hausinstallation nach Aufhebung des Abkochgebotes noch desinfiziert oder gespült werden?
Nach Aufhebung des Abkochgebotes sollten Sie an allen Leitungen und angeschlossenen Geräten das Wasser – am besten gleichzeitig – mehrere Minuten ablaufen zu lassen.
Bitte denken Sie auch daran, den Warmwasserspeicher und die Warmwasserleitungen zu spülen.
Falls möglich, empfehlen wir Ihnen das Warmwassergerät mit der Legionellen-Schaltung auf mindestens 70°C zu erhitzen. Bitte erhitzen Sie Ihre Haus-Installation NICHT > 700C, da sonst möglicherweise Leitungsschäden entstehen können und auch vermehrt Kalk ausfällt.
Müssen zusätzliche Installationen (Filter, Enthärtungsanlagen) nach Aufhebung des Abkochgebotes noch desinfiziert oder zusätzlich gespült werden?
Selbstverständlich sollten diese auch gespült werden. Dies ist in der Regel ausreichend.
Zur Sicherheit prüfen Sie dazu bitte auch noch die Empfehlungen in den Bedienungsanleitungen bzw. fragen direkt bei Ihrem Lieferanten/Hersteller nach, ob/wie möglicherweise eine Desinfektion vorzunehmen ist.
Es gilt weiterhin:
Bei Fragen zur gesundheitlichen Relevanz wenden Sie oder Ihr behandelnder Arzt sich bitte an den Kreis Pinneberg, Fachdienst Umwelt, Team Gesundheitlicher Umweltschutz, 04121 / 4502 – 2294
Falls Sie noch weitere Fragen an uns haben, dann rufen Sie uns bitte unter 04120 – 68 69 053 an. Wir rufen schnellstmöglich zurück.
Wir möchten Sie auch gerne schnell informieren können. Daher:
Bitte geben Sie uns Ihre E-Mail-Adresse! Machen Sie dies schnell und einfach über diesen Link. Vielen Dank.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Ihre Wasser-Genossenschaft Ellerhoop
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