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– – – Aktualisierung vom 21.06.2020 – – –

Sehr geehrte Anschlussnehmer,

zurzeit gibt es noch keine Änderung der Nutzungseinschränkung vom 09.06.2020.

Es gilt weiterhin für alle Personen ein Verbot zur Verwendung des Wassers für Lebensmittelzwecke (also zum Trinken, Kochen, Zubereitung von Speisen und Getränken), für alle anderen Zwecke kann das Wasser weiterverwendet werden.

Wir möchten auch darauf hinweisen, dass es beim Wäschewaschen zu einer Gelbfärbung der Weißwäsche kommen kann.

Der Mangangehalt am Wasserwerksausgang ist nicht weiter angestiegen, die letzten 3 Proben (vom 8./10./16.6.) weisen einen Wert von 0,8 – 1,0 mg/l auf.

Die letzten 3 uns vorliegenden Netzproben (vom 8./10./15.6.) waren alle keimfrei.

Der in Dauerspülung befindliche Brunnen 2 hatte zuletzt zwei keimfreie Proben (vom 15./16.6.).

Wir hoffen, dass diese Entwicklung mit den nächsten Proben bestätigt wird und wir Brunnen 2 bald wieder ans Netz anschließen können.

Aufgrund der mehrtägigen Auswertezeit für eine Probe, und auch der notwendigen Aufbereitungszeiten für jeden Brunnen bis zum Absinken der Manganwerte, können wir im Moment frühestens in der übernächsten Woche (ab 29.6.) mit einer Verbesserung bzgl. der Nutzungseinschränkung rechnen.

Sollten sich unerwartete Verzögerungen ergeben, werden wir Ihnen kurzfristig mit einer Informationsveranstaltung die Gelegenheit für Fragen und Diskussion geben.

Die ausgesprochenen Nutzungseinschränkungen sind leider notwendige, vorsorgliche Maßnahmen zum Schutz Ihrer Gesundheit. Wir danken Ihnen nochmals für Ihr Verständnis.

Bei Fragen zur gesundheitlichen Relevanz wenden Sie oder Ihr behandelnder Arzt sich bitte an den Kreis Pinneberg, Fachdienst Umwelt, Team Gesundheitlicher Umweltschutz, 04121 / 4502 – 2294.

Falls Sie noch weitere Fragen an uns haben, dann rufen Sie uns bitte unter 04120 / 68 69 053 an. Wir rufen schnellstmöglich zurück.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihre Wasser-Genossenschaft Ellerhoop

– – – Bisheriger Verlauf – – –

Eingeschränktes Nutzungsverbot – 09.06.2020

Abkochgebot vom 02.06.2020